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Fachanwalt für Verwaltungsrecht Fachanwälte für Verwaltungsrecht in Hamburg
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Wer sind die Fachanwälte für Verwaltungsrecht in Hamburg?
Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und als zusätzliche Berufbezeichnung den Titel Fachanwalt für Verwaltungsrecht führen darf. Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung ,Fachanwalt für Verwaltungsrecht wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen. Zum Erwerb der Bezeichnung Fachanwalt für Verwaltungsrecht muss er innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragsstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und nachweisen können über dem betreffenden Rechtsgebiet " Verwaltungsrecht " über theoretische und praktische Erfahrungen zu verfügen. Als Nachweis der theoretischen Kenntnisse werden in der Regel die Teilnahme an einem 120 Stunden Kurs, mindestens drei bestandene Leistungskontrollen und in Ausnahmenfällen ein mündliche Prüfung gefordert .Zum Nachweis der praktischen Erfahrungen ist eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet in diesem Fall das (Verwaltungsrecht:120 Fälle in drei Jahren nötig).Danach muss sich der Fachanwalt für Verwaltungsrecht jährlich auf dem Gebiet fortbilden.
Das Ziel der Fachanwälte für Verwaltungsrecht in Hamburg
Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht berät und vertritt er in allen Angelegenheiten rundum das Verwaltungsrecht (Streitigkeiten zwischen Bürgern und Staat oder der Staatsorgane untereinander) mit Schwerpunkten im Baurecht und Bauplanungsrecht, des Abgabenrechts, Wirtschaftsverwaltungsrechts, Umweltrechts, Beamten- und Disziplinarrechts.
Warum Fachanwälte für Verwaltungsrecht in Hamburg?
In dem heutigen Paragraphendschungel fällt schon gestandenen Juristen schwer sich zurecht zu finden, deshalb sollte man auf jeden Fall den fachlichen Rat eines Fachanwaltes für Verwaltungsrecht einholen.
Was können Fachanwälte für Verwaltungsrecht in Hamburg?
Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht berät und vertritt überdurchschnittlich kompetent in den Bereichen öffentliches Baurecht, kommunales Abgabenrecht und öffentliches Dienstrecht (Beamtenrecht), im Ausländerrecht und Asylrecht (auch Fragen von Bleiberecht, Aufenthaltsrecht und Abschiebung), Polizeirecht, Versammlungsrecht, Zwangsgeld, Widerspruchsbescheid, Verwaltungsvollstreckung und im Umweltrecht (Immissionsschutz, Energien, Abfall, Wasserrecht, Naturschutz und Landschaftsschutz) sowie im Wirtschaftsverwaltungsrecht. Darunter fällt das Gewerberecht, das Handwerksrecht, Wirtschaftsförderungsrecht, das Gaststättenrecht, also z.B. Fragen zu Öffnungszeiten oder Sperrstunde, sowie das Bergrecht und Energierecht.
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